Mehrwertsteuer in Polen – Fristen

Immer mehr ausländische Unternehmen führen ihre Mehrwertsteuererklärungen in Polen ab. Das häufigste praktische Problem sind die Fristen für die Abgabe der Mehrwertsteuererklärungen.

Die Abrechnungsperiode für die Mehrwertsteuer in Polen ist entweder ein Kalendermonat oder ein Kalenderquartal.

Die Mehrwertsteuererklärung muss eingereicht und die geschuldete Steuer muss bezahlt werden:

1) bis zum 25. des Folgemonats – im Fall monatlicher Abrechnung

2) bis zum 25. des ersten Monats des Folgequartals – im Fall vierteljährlicher Abrechnung.

Um diese Fristen einzuhalten, müssen Rechnungen mindestens eine Woche im Voraus bei polnischer Buchführungsfirma eingereicht werden.

Mehrwertsteuer in Polen – Fristen
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