Elektronische Rechnungsstellung (#KSeF) in Polen – der erste Schritt

Für polnische Mehrwertsteuerzahler begann am 1. Februar eine zweimonatige Übergangsfrist. Während dieser zwei Monate müssen sie auf die Nutzung des KSeF-Systems umstellen.

Im ersten Schritt muss die Person registriert werden, die im Namen des Steuerzahlers den Zugriff auf KSeF verwaltet. Die Anmeldung der berechtigten Person erfolgt durch Einreichung des Formulars ZAW FA beim Finanzamt.

Elektronische Rechnungsstellung (#KSeF) in Polen – der erste Schritt
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